Was ist eine Workation?

Das Wort „Workation“ ist aus den beiden englischen Begriffen „work“ und „vacation“ entstanden und drückt die aktive Kombination von Arbeit und Urlaub aus. In der Praxis versteht man unter Workation, dass der Arbeitsort für eine bestimmte Zeit an einen „schönen“ Ort bzw. einen Urlaubsort verlegt wird. 

 

Sie als Verbandsvertreter nutzen während einer Workation den Vormittag und Nachmittag ganz normal als Arbeitszeit. Nach Feierabend erkunden Sie das Workation-Land, verbringen zusätzliche Zeit mit neuen Verbandskontakten - oder mit ihrer Familie. Dabei kann man den Zeitraum der Workation natürlich auch in einen längeren Urlaub einbetten. 

 

Für die Teilnahme an einer Workation sind gleichwohl auch ein paar rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Im Interview mit dem erfahrenen Verbandsjuristen Dr. Julian Engel erfahren Sie, welche Dinge im Vorfeld einer Workation zu klären sind:

Interview

Daniela Wintzer:

Lieber Herr Dr. Engel, welche rechtlichen Aspekte müssen bei einer Workation in Österreich für einen deutschen Verband aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht beachtet werden?

 

Dr. Julian Engel:

Spätestens seit der Pandemie gehören Home-Office im Ausland bzw. Workation zum Berufsalltag dazu. Dabei gilt es die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten und entsprechend umzusetzen. Hier ist es also auf den Einzelfall bezogen sinnvoll, verschiedene Themen zu regeln: z.B. die Dauer der Workation und aufenthaltsrechtliche Fragen.

 

Daniela Wintzer:

Welche rechtlichen Regelungen würden Sie empfehlen und ist es ggf. einfacher, wenn das Thema Home-Office bereits im Arbeitsvertrag integriert wurde?

 

Dr. Julian Engel:

Selbstverständlich ist es gut und sinnvoll, wenn das Thema Home-Office im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Die bereits getroffenen Regelungen müssen dann auf den Einzelfall bezogen geprüft und sicherlich angepasst werden, wenn das Home-Office im Ausland ermöglicht werden soll. Dies kann entweder unmittelbar im Arbeitsvertrag erfolgen oder durch eine vertragliche Zusatzvereinbarung (z.B. zu Arbeitszeiten). Wichtig ist, dass es per se kein Recht auf Home-Office im Ausland gibt, sondern dies immer in der Kommunikation mit dem Arbeitgeber individuell vereinbart werden muss.

 

Daniela Wintzer:

Wie verhält es sich mit den Kosten einer Workation?

 

Dr. Julian Engel:

Generell gibt es keine Verpflichtungen für Verbände/Unternehmen, die Kosten einer Workation für ihre beruflichen Beschäftigen zu übernehmen. Daher sollten sich interessierte Arbeitnehmer frühzeitig mit ihren Arbeitgebern zusammensetzten, um mögliche Finanzierungsmodelle zu besprechen. 

 

Daniela Wintzer:

Was passiert, wenn der Verbandsmitarbeiter, während der Workation krank wird oder einen Unfall hat? Muss ich darauf achten, ob es im privaten oder geschäftlichen Teil passiert ist?

 

Dr. Julian Engel:

Auch hier ist entscheidend, in welchem Kontext die Erkrankungen bzw. der Unfall entstanden sind. Letztlich muss anhand des Einzelfalls geprüft werden, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt, der auch versicherungsrechtlich anders abgewickelt würde als ein Unfall im privaten Rahmen.